Das Dokument PD U1 weist Ihre dänischen Beschäftigungs- und Versicherungszeiträume nach, die als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld in einem anderen Land gelten.
Waren Sie während der zu bescheinigenden Zeit Mitglied einer dänischen Arbeitslosenkasse (”a-kasse”), so ist der Antragsvordruck an diese zu senden.
Waren Sie während der zu bescheinigenden Zeit nicht Mitglied einer dänischen Arbeitslosenkasse, so ist der Antragsvordruck an das „Arbejdsdirektorat“ zu senden. Die Anschrift finden Sie auf dem Vordruck.
Sie können die Sachbearbeitung beschleunigen, wenn Sie sich selbst wegen der erforderlichen Angaben an Ihren Arbeitgeber wenden. Ihr Arbeitgeber muss den Vordruck EØS 7 ausfüllen. Hatten Sie mehrere Arbeitgeber, so können diese jeweils einen Vordruck ausfüllen. Ihr Arbeitgeber kann den Vordruck direkt an das Arbejdsdirektorat oder die Arbeitslosenkasse senden. Vergewissern Sie sich, dass der Arbeitgeber Ihre Heimatanschrift auf dem Vordruck vermerkt, so dass wir Ihnen diesen zusenden können.
Haben Sie für einen dänischen Arbeitgeber im Ausland gearbeitet, so müssen sie eine Kopie der Entscheidung von Pensionsstyrelsen (E 101) beilegen, der bescheinigt, dass Sie in Dänemark sozialversichert sind.
EØS 7 –Angaben von Arbeitgebern V – Nach der Beschäftigung in Dänemark
Können Sie den obigen Vordruck nicht durch Ihren Arbeitgeber ausfüllen lassen, so können Sie den nachstehenden Antragsvordruck benutzen. Falls Sie diesen Vordruck benutzen, verlängert sich die Bearbeitungszeit, da wir die Angaben von Ihrem Arbeitgeber einholen müssen.
EØS 4.2 - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung E 301 DK bzw. N 301 DK (EØS 4.0 i tysk udgave)
Sidst opdateret: 03. maj 2010 - Ansvarligt kontor: 3. kontor